PferdehaftpflichtXXL

Donnerstag, 18. März 2010

Was ist nicht versichert

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sogenannte Ausschlüsse. Hierzu zählen in den häufigsten Fällen:
  • selbst erlittene Schäden durch ihr Pferd (das Pferd beschädigt Dinge die ihnen selbst gehören, oder verletzt sie selbst)
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch ihr Pferd
  • Schäden, die bei der gewerblichen oder betrieblichen verwendung eines Pferdes entstehen.

Pferdehaftpflicht - was ist im Schadenfall zu beachten?

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, gelten auch für eine Pferdehaftpflicht-Versicherung die Versicherungsbedingungen des Versicherers. Dort sind auch ihre Pflichten als Versicherungsnehmer der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung benannt.

Wichtige Punkte sind zumeist:
  • alles zur Abwehr bzw. Minderung des Schadens zu tun
  • dem Versicherer genau und wahrheitsgemäß Auskunft über die Umstände zu erteilen, die zum Schadenseintritt geführt haben
  • keine eigenständige Anerkennung des Schadenserstzes vorzunehmen oder gar Zahlungen zu leisten
  • gegen Mahnbescheide oder bescheide von Verwaltungsbehörden fristgerecht Widerspruch einzulegen - dazu ist keine Rücksprache mit dem Versicherer erforderlich
  • Falls es zum Prozess über Schadensanspruch oder Schadenshöhe kommt, ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
Dies sind die grundlegenden Punkte, die Sie im Schadensfall beachten sollten falls ihr Pferd einen Schaden verursacht haben sollte.

Was leistet eine Pferde-Haftpflichtversicherung

Pferde-Haftpflichtversicherungen werden von den meisten großen Versicherungen angeboten aber auch von einigen kleineren Spezialversicherern.

Natürlich unterscheiden sich die angebotenen Tarife im Preis und den Leistungen.

Einige Punkte bieten jedoch alle Pferdehaftpflichtversicherungen.

Der Versicherer prüft für den Pferdehalter die generelle Haftungsfrage, d.h. ob bzw. in welcher Höhe überhaupt ein Erstattungsanspruch besteht.

Der Versicherer übernimmt daher auch die Abwehr zu hoher oder möglicherweise unberechtigter Schadenersatz-Ansprüche, die an sie als Pferdebesitzer herangetragen werden. Dazu kann es notwendig sein, ein Prozess vor einem Gericht zu führen. Auch dies übernimmt ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Sie.

In der Regel ist bei der Pferde-Haftpflicht-versicherung weltweiter Versicherungsschutz gegeben - somit auch, wenn Sie beispielsweise ihr Pferd mit auf einen Auslandsaufenthalt (in der Regel begrenz auf ein Jahr) nehmen.

Jede Pferdehaftpflicht-Versicherung leistet Schadenersatz an den durch ihr Pferd geschädigten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollten einmal mehrere Schadenfälle innerhalb eines Jahres eintreten, leisten die meisten Versicherer Schadenersatz bis ca. dem Doppelten der vereinbarten Deckungssumme.

Wie funktioniert eine Pferdehaftpflicht-Versicherung

Grundsätzlich ist festzustellen, dass auch eine Pferde-Haftpflichtversicherung - übrigens genau wie jede andere Haftpflichtversicherung - den Pferdehalter (oder Schadensverursacher) lediglich von den Schadenersatzansprüchen freistellt.

Die Pferdehaftpflicht-Versicherung zeitigt keinen direkten Anspruch des Geschädigten gegen den Versicherer.

Dies vorweg geschickt eregben sich folgende Leistungen der Pferde-Haftpflicht Versicherung:

  • Die Versicherung leistet bei durch das versicherte Pferd verursachte Schadenereignissen, die den Tod, die Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen oder Tieren zur Folge haben
  • Die Pferde-Haftpflichtversicherung leistet bei Schadensfällen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden.
Die Höhe der versicherten Schadenssumme ist dabei natürlich abhängig vom gewählten Versicherungstarif. Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich dabei teilweise deutlich in Preis und Leistungen. Ein Preisvergleich für die Pferdehaftpflichtversicherung lohnt daher auf jeden Fall.

Beispiele für Schadensfälle durch ein Pferd

Aus der Schadenspraxis gibt es sehr viele Beispiele für Schäden, die ein Pferd verursachen kann und für die es absolut wichtig ist, eine Pferde-Haftpflichtversicherung abzuschließen, da die entstehenden Schadenssummen teilweise extrem hoch sind.

Typische Schadensfälle sind:

  • Ihr Pferd geht bei einer Jagd oder einem Turnier durch und verletzt einen Zuschauer oder Helfer
  • Ihr Pferd stößt bei einer Jagdveranstaltung mit einem anderen Pferd zusammen, wobei sich einer der Reiter, beide oder auch die Pferde verletzen
  • Ihr Pferd schlägt in seiner Box aus und beschädigt die angemietete Box
  • Ihr Pferd verletzt ein anderes Pferd durch rivalisierendes Verhalten
  • Ihr Pferd geht durch und läuft auf eine Straße. Auf der Straße kommt es durch Ausweichmanöver zu einem Verkehrsunfall, bei dem Verkehrsteilnehmer verletzt werden und die beteiligten Fahrzeuge schwer beschädigt.

Braucht man eine Pferdehaftpflicht Versicherung

Grundsätzlich gilt, dass immer der Halter eines Pferdes für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht.

Dabei spielt es zunächst keine Rolle ob den Halter ein Verschulden trifft oder nicht.

Der §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches meint dazu:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Somit ist klar, dass einem Pferdehalter auch ohne eigenes Zutun, ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden alleine daraus entstehen kann, dass sein Pferd einem Dritten einen Schaden zufügt - ganz gleich, ob es sich dabei um einen wirtschaftlichen Schaden durch die Beschädigung einer Sache (zum Beispiel Pferdebox, Pferdehänger, Stall-Einrichtung oder auch Einrichtung der Reithalle) handelt, oder - umso schlimmer und meist auch wesentlich "teurer" - die Verletzung eines Menschen (Reiter, Reitbeteiligung, Unbeteiligter oder Zuschauer oder gar Unfallgegner bei einem Eingriff des Pferdes in den Straßenverkehr)handelt.

Besonders beachten sollte ein Pferdehalter daher auch, dass die Höhe des zu ersetzenden Schadens in keinster Weise begrenzt ist und immer der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt werden muss.

Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar.

Samstag, 6. März 2010

Was ein Pferdehalter wissen muss

Jeder Pferdehalter sollte sich bewusst sein, dass ihm sein geliebtes Tier auch erhebliche Probleme bereiten kann.

Ein Pferd kann allein schon aufgrund seiner Größe und Kraft auch ungewollt erheblichen Schaden anrichten.

Für diesen Schaden haftet der Pferdehalter auch wenn ihm kein direktes Verschulden vorzuwerfen ist, wenn das Pferd zum Beispiel einen fremden Reiter abwirft oder die gemietete Box beschädigt.