PferdehaftpflichtXXL

Donnerstag, 18. März 2010

Braucht man eine Pferdehaftpflicht Versicherung

Grundsätzlich gilt, dass immer der Halter eines Pferdes für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht.

Dabei spielt es zunächst keine Rolle ob den Halter ein Verschulden trifft oder nicht.

Der §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches meint dazu:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Somit ist klar, dass einem Pferdehalter auch ohne eigenes Zutun, ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden alleine daraus entstehen kann, dass sein Pferd einem Dritten einen Schaden zufügt - ganz gleich, ob es sich dabei um einen wirtschaftlichen Schaden durch die Beschädigung einer Sache (zum Beispiel Pferdebox, Pferdehänger, Stall-Einrichtung oder auch Einrichtung der Reithalle) handelt, oder - umso schlimmer und meist auch wesentlich "teurer" - die Verletzung eines Menschen (Reiter, Reitbeteiligung, Unbeteiligter oder Zuschauer oder gar Unfallgegner bei einem Eingriff des Pferdes in den Straßenverkehr)handelt.

Besonders beachten sollte ein Pferdehalter daher auch, dass die Höhe des zu ersetzenden Schadens in keinster Weise begrenzt ist und immer der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt werden muss.

Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen