PferdehaftpflichtXXL

Donnerstag, 18. März 2010

Was ist nicht versichert

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sogenannte Ausschlüsse. Hierzu zählen in den häufigsten Fällen:
  • selbst erlittene Schäden durch ihr Pferd (das Pferd beschädigt Dinge die ihnen selbst gehören, oder verletzt sie selbst)
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch ihr Pferd
  • Schäden, die bei der gewerblichen oder betrieblichen verwendung eines Pferdes entstehen.

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