Die Pferdehaftpflicht-Versicherung zeitigt keinen direkten Anspruch des Geschädigten gegen den Versicherer.
Dies vorweg geschickt eregben sich folgende Leistungen der Pferde-Haftpflicht Versicherung:
- Die Versicherung leistet bei durch das versicherte Pferd verursachte Schadenereignissen, die den Tod, die Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen oder Tieren zur Folge haben
- Die Pferde-Haftpflichtversicherung leistet bei Schadensfällen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden.
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