Wichtige Punkte sind zumeist:
- alles zur Abwehr bzw. Minderung des Schadens zu tun
- dem Versicherer genau und wahrheitsgemäß Auskunft über die Umstände zu erteilen, die zum Schadenseintritt geführt haben
- keine eigenständige Anerkennung des Schadenserstzes vorzunehmen oder gar Zahlungen zu leisten
- gegen Mahnbescheide oder bescheide von Verwaltungsbehörden fristgerecht Widerspruch einzulegen - dazu ist keine Rücksprache mit dem Versicherer erforderlich
- Falls es zum Prozess über Schadensanspruch oder Schadenshöhe kommt, ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
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